Over-the-Counter-Geschäft
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Over-the-Counter-Geschäft
['əʊvə ȓə 'kaʊntə-;
englisch »Geschäft über den Ladentisch«], Kurzwort
OTC-Geschäft, zum einen
Bezeichnung für das
Tafelgeschäft, zum anderen Sammelbezeichnung für den außerbörslichen Handel in Wertpapieren und
Derivaten. Die meisten Geschäfte werden am
Telefon oder
Fernschreiber beziehungsweise über computerunterstützte Kommunikationssysteme nach dem Marketmaker-Prinzip
abgeschlossen. Neben nicht börsennotierten Aktien werden besonders Staats-, Landes- und Kommunalanleihen, ausländische Aktien,
Investmentfonds und nicht standardisierte
Termingeschäfte »over the counter« gehandelt. Zum
Over-the-Counter-Market zählen auch Neuemissionen vor der amtlichen Börseneinführung sowie der
Telefonhandel mit börsennotierten Aktien. Umfangmäßig ist dieser Markt der größte
Wertpapiermarkt der Erde; er wird reguliert durch den Zusammenschluss der Händler und Investmentbanken, die National
Association of
Securities Dealers (
NASD).
Universal-Lexikon.
2012.
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